Fangbestimmungen

Schonzeiten & Mindestmaße in Kärnten

Alle Fischarten mit gesetzlicher Schonzeit und Mindestfangmaß (Brittelmaß) auf einen Blick – inklusive Ausnahmen für Ossiacher See, Weißensee, Feldsee und Afritzer See.

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils geltende Fassung der Kärntner Fischereischonzeitenverordnung (K-FSV) (LGBl. Nr. 89/2024, 11.12.2024). Diese Seite ersetzt keine Rechtsauskunft.

Wichtig: Die hier gelisteten Werte sind die landesweite gesetzliche Untergrenze. Einzelne Reviere, Vereine und Bewirtschafter dürfen in ihrer eigenen Fischereiordnung strengere Regeln festlegen – z. B. höhere Mindestmaße oder zusätzliche Schonzeiten. Informiere dich daher vor dem Angeln immer zusätzlich bei deinem Lizenzgeber bzw. Bewirtschafter über die für dein Revier geltenden Bestimmungen.

FischartSchonzeitMindestmaß
Aalrutte01.12–28.0235 cm
Äsche01.01–31.0535 cm
Bachforelle01.10–31.0322 cm
Bachsaibling01.10–31.0322 cm
Barbe01.01–31.0735 cm
BitterlingGanzjährig geschont
Elritze / PfrilleGanzjährig geschont
Flussbarsch01.01–31.05
ausgenommen Millstätter See und Weißensee
Forellenbarsch16.04–30.0625 cm
FrauennerflingGanzjährig geschont
GründlingGanzjährig geschont
HaselGanzjährig geschont
Hecht01.01–30.04
ausgenommen Weißensee sowie Drau zwischen Lieser- und Gail-Einmündung
55 cm
Ossiacher See, Feldsee (Brennsee), Afritzer See: 70 cm
Huchen01.02–31.0585 cm
KarauscheGanzjährig geschont
KoppeGanzjährig geschont
Kessler-GründlingGanzjährig geschont
Mairenke (Seelaube)01.05–31.0520 cm
NaseGanzjährig geschont
in der Drau von Mauthbrücken bis zur Staatsgrenze: 16.03.–15.06.
35 cm
Regenbogenforelle01.01–31.0324 cm
Reinanke / Maräne01.11–28.02
im Ossiacher See: 01.10.–28.02.
30 cm
Ossiacher See: 45 cm
Weißensee, Feldsee (Brennsee), Afritzer See: 35 cm
Schleie01.06–30.0625 cm
SchmerleGanzjährig geschont
SchneiderGanzjährig geschont
Seeforelle01.10–28.0260 cm
Seesaibling01.10–28.02
ausgenommen Seen über der Waldgrenze
30 cm
Seen über der Waldgrenze: kein Mindestmaß
Semling / HundsbarbeGanzjährig geschont
SteinbeißerGanzjährig geschont
SteingreßlingGanzjährig geschont
Sterlet01.01–30.0640 cm
StreberGanzjährig geschont
StrömerGanzjährig geschont
Weißflossen-GründlingGanzjährig geschont
Wels (Waller)01.01–31.0570 cm
Zährte (Rußnase)Ganzjährig geschont
Zander01.01–31.0545 cm
Ossiacher See: 50 cm
Feldsee (Brennsee), Afritzer See: 55 cm
ZingelGanzjährig geschont
Aitel01.01–31.05
Edelkrebs01.10–30.0612 cm

Ganzjährig vollständig geschützt

Zusätzlich zu den oben gelisteten Fischarten sind folgende Arten ganzjährig geschützt und dürfen nicht entnommen werden:

  • Steinkrebs
  • Dohlenkrebs
  • Gemeine Flussmuschel (Unio crassus)
  • Malermuschel (Unio pictorum)
  • Gemeine Teichmuschel (Anodonta anatina)
  • Große Teichmuschel (Anodonta cygnea)
  • Ukrainisches Bachneunauge / Donaubachneunauge

Mindestmaße werden von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Volltext der Verordnung

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